Unterbodenbeleuchtungen:
Eine Unterbodenbeleuchtung darf montiert werden aber wärend dem Fahren nicht in Betrieb sein! (sonst droht Ausweisentzug)
Ausserdem muss die Beleuchtung elektrisch so geschaltet sein das sie wärend dem Fahren nicht eingeschaltet werden kann. Alles andere als das anhängen an die Innenraumbeleuchtung (Türschalter) ist illegal.
Es reicht also schon die Möglichkeit die Beleuchtung wärend dem Fahren einschalten zu können damit Du Probleme bekommst. (Schalter oder ähnliches)
Motorentuning

Beim Motorentuning ist alles erlaubt, was nicht mehr als 20% Mehrleistung oder 8% höheren Topspeed bringt und weder Lärm- noch Abgaswerte des Originalfahrzeugs verschlechtern (Also fast nichts). Umbauten über diesen Beschränkungen erfordern vom Hersteller eine Eignungserklärung für diese Mehrleistung. Bei jeder Leistungsänderung ist das Auto einer Nachprüfung zu unterziehen.
Ausgeschlossen von dieser Vorschrift sind Bauteile (Endschalldämpfer, Luftfilter) die bereits eine in der Schweiz gültige allgemein Genehmigung für dieses Fahrzeug vom Hersteller haben.


Kleiner Tipp: Falls Ihr tiefe Frontspoiler / Heckschürzen habt, nehmt diese vor einer Prüfung ab, damit sie bei den nicht immer so sanften Tests nicht zu Bruch gehen. Speziell beim STVA Regensdorf ist dies zu empfehlen, auf dessen Teststrecke wird mit 80 km/h über eine Wölbung der Strasse gefahren!
Distanzscheiben sind ohne Gutachten zugelassen wenn sie die Spur nicht mehr als 2% verändern. Wie dick die Scheiben sein dürfen kannst man einfach ausrechnen!
Spurbreite : 100 ergibt die Dicke der Scheibe pro Seite (Mit den Original-Felgen!!!)
Bereifung
Grundsätzlich ist der Wechsel der Gummis unbedenklich. Wichtig ist, dass die Reifenbreite für die verwendete Felge zulässig ist. Falls die Reifen sehr breit sind, so ist dafür zu sorgen, dass die Radabdeckungen nach wie vor den gesetzlichen Vorschriften (Spritwasserzschutz, etc) entsprechen.
Spezielle Bereifungen sind möglich wenn ein Zertifikat für nicht ETRO-Konforme Bereifung vorliegt. Dein Pneuhändler wird dir weiterhelfen können....
Tieferlegung bis 40mm (Federn oder Fahrwerk) sind erlaubt, müssen allerdings im Fahrzeugschein eingetragen werden. Gemessen wird die Tieferlegung am höchsten Punkt des Wagens.
Hier die genaue Adresse:
DTC Dynamic Test Center AG
2537 Vauffelin/BE
Tel 032 358 00 20
Fax 032 358 00 00
Das Lenkrad muss mindestens 300mm Durchmesser haben. Die Bedienelemente sollen gut zu bedienen sein und die Instrumente ohne Probleme ablesbar.
Kleinere Durchmesser sind prüfungspflichtig.
Arbeiten am Airbag-Lenkrad sollten dem Spezialisten überlassen werden!
H - Gurte
- Sind nicht eintragungspflichtig, falls für den Fahrzeugtyp eine Genehmigung vorliegt.
Sportsitze
- Andere Sitze, sofern sie den nach VTS geltenden Anforderungen entsprechen, sind nicht meldepflichtig.
Überrollbügel
- Sind einzutragen, falls sich durch deren Einbau die Platzzahl des Fahrzeugs verändert.
Die hinteren Fenster und die Heckscheibe können nach belieben getönt, vergeklebt und zugenagelt werden. Die mangelnde Sicht nach hinten setzt aber zwei intakte Aussenspiegel voraus. Zu dunkle Tönung würde ich nicht empfehlen, spätestens im Winter oder in der Tiefgarage werdet ihr darüber fluchen. Auch das Entfernen gestaltet sich oft aufwendiger wie das Aufbringen der Folie.
Für die Front und vorderen Seitenscheiben gilt: Bei schlechten Verhältnissen (??) ist ein Lichtdurchlass von 70% zu erreichen. Da die meisten Scheiben schon Werkseitig etwas getönt sind, sollte man sich zuerst bei einem Sachverständigen beraten lassen, ob man noch eine Schicht raufkleben soll / darf.
Wenn Ihr einen kompetenten Partner sucht der Euch Eure Scheiben tönen soll wendet Euch an Dänu von www.scheibentoenen.ch
Seine perfekte Arbeit, lebenslange Garantie und über 12 Jahre Erfahrung sprechen für ihn!
Durchaus praktisch sind sog. Sonnenblenden. Sie vermeiden, dass einem die Sonne gegen Abend oder am Morgen blendet. Aber auch Tagsüber sind die Augen entspannter, da deutlich weniger Licht einfällt.
Windschutzscheiben und die vorderen Seitenscheiben müssen auch nach längerem Gebrauch eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 70% aufweisen. Vorgeschriebenes Sichtfeld für den Fahrzeugführer 180 Grad. (EWG Richtlinie 77/649)
Mit dem Anbringen von Blendschutzfolien wird aus Erfahrung die geforderte Lichtdurchlässigkeit unterschritten, da heutige Fahrzeuge schon ab Werk getönte Scheiben aufweisen. Daher ist das nachträgliche Anbringen von Blendschutzfolien und das Abdunkeln mit Folien etc. untersagt, ausser es wird der Nachweis erbracht, dass die Lichtdurchlässigkeit weiterhin eingehalten ist.
Geprüft wird durch das Bundesamt für Metrologie (metas), Lindenweg 5, 3000 Bern. Beim StVA Zürich, Uetlibergstr. 301, 8036 Zürich (Wichtig: Vorgängig muss mit dem Hallenchef ein Termin vereinbart werden)
Bussenordnungsliste der Schweiz
Geschwindigkeitsübertretungen:
Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit innerorts:
| 1 - 5 km/h | 40.-- CHF |
| 6 - 10 km/h | 120.-- CHF |
| 11 - 15 km/h | 250.-- CHF |
| Über 20 km/h | bis 450.-- CHF |
Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit ausserorts:
| 1 - 5 km/h | 40.-- CHF |
| 6 - 10 km/h | 100.-- CHF |
| 11 - 15 km/h | 150.-- CHF |
| 16 - 20 km/h | 230.-- CHF |
Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit Autobahn:
| 1 - 5 km/h | 20.-- CHF |
| 6 - 10 km/h | 60.-- CHF |
| 11 - 15 km/h | 150.-- CHF |
| 16 - 20 km/h | 230.-- CHF |
| 21 - 25 km/h | 260.-- CHF |
Sonstige Vergehen:
Nichtbeachten der Vorschriftsignale 100.-- CHF
Nichtvollständiges Anhalten bei Stopsignalen 60.-- CHF
Nichtbeachten eines Lichtsignals 250.-- CHF
Nichttragen der Sicherheitsgurte je 60.-- CHF
Kein Abblendlicht eingeschaltet in Tunnel und Galerien 40.-- CHF
Missbräuchliche Verwendung von Nebellichtern 40.-- CHF
Abgaswartung
Unterlassen der Abgaswartung
... bis 1 Monat 40.-- CHF
... bis 3 Monate 100.-- CHF
... bis 6 Monate 250.-- CHF
Weitere:
Inverkehr bringen eines Fahrzeuges mit mangelhaften Reifen (Fahrzeugführer und Halter werden gleichermassen bestraft.)
Je 100.-- CHF
Schneekettengebot missachtet 100.-- CHF
Befahren einer Autobahn ohne gültige Vignette 100.-- CHF
Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprechanlage 100.-- CHF