Peugeot Scene V4 - F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen... / Swiss Law


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Einleitung
Einleitung:

Richtlinien der schweizer Strassenverkehrsordnung:


Was ist legal, was muss beim Strassenverkehrsamt vorgeführt werden, und womit lasse ich mich besser nicht erwischen?

Achtung für die Richtigkeit der Daten wird keine Haftung übernommen! 

Weitere nützliche Links:

SVG Strassenverkehrsgesetz
OBG Ordnungsbussengesetz
OBV Ordnungsbussenverordnung
VRV Verkehrsregelnverordnung
VTS Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge     
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Unterbodenbeleuchtung

Unterbodenbeleuchtungen:

Eine Unterbodenbeleuchtung darf montiert werden aber wärend dem Fahren nicht in Betrieb sein! (sonst droht Ausweisentzug)

Ausserdem muss die Beleuchtung elektrisch so geschaltet sein das sie wärend dem Fahren nicht eingeschaltet werden kann. Alles andere als das anhängen an die Innenraumbeleuchtung (Türschalter) ist illegal.




Es reicht also schon die Möglichkeit die Beleuchtung wärend dem Fahren einschalten zu können damit Du Probleme bekommst. (Schalter oder ähnliches)

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Motorentuning

Motorentuning 

Beim Motorentuning ist alles erlaubt, was nicht mehr als 20% Mehrleistung oder 8% höheren Topspeed bringt und weder Lärm- noch Abgaswerte des Originalfahrzeugs verschlechtern (Also fast nichts). Umbauten über diesen Beschränkungen erfordern vom Hersteller eine Eignungserklärung für diese Mehrleistung. Bei jeder Leistungsänderung ist das Auto einer Nachprüfung zu unterziehen.

Ausgeschlossen von dieser Vorschrift sind Bauteile (Endschalldämpfer, Luftfilter) die bereits eine in der Schweiz gültige allgemein Genehmigung für dieses Fahrzeug vom Hersteller haben. 

Bekannte Bussgelder bei nichteinhalten dieser Regeln: 

Offener Luftfiler:

500 SFr. und evtl. zu Fuss nach Hause gehen.   
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Licht
Scheinwerfer

Das einsetzen von gelbem Glühbirnen ist erlaubt, falls das Licht (Abblend, Voll- und Nebellicht) komplett auf Gelb umgestellt wird. Das Aufsetzen von gelben Kappen über weisse Glühbirnen ist verboten. Für das Standlicht werden Glühbirnen in verschiedenen Farben angeboten. In der Schweiz sind diese allerdings nicht erlaubt. Das Frontlicht muss entweder weiss oder gelb sein. Wie viel Abweichung in der einzelnen Farben toleriert werden ist im VTS nachzulesen. 

Scheinwerferblenden
 

Sind erlaubt, solange die vorgeschriebenen Leuchtweiten eingehalten werden. Das heisst 70m bei Abblend- und 100m bei Volllicht.

Achtung!
Ihr müsst ein EG-Zertifikat dabei haben (keine Bescheinigung vom Tüv!). Dieses Zertifikat muss als Original mitgeführt werden, keine Kopien! Drittes Bremslicht Der nachträgliche Einbau ist erlaubt. Das Bremslicht muss sich über den seitlichen Bremsleuchten befinden!    
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Spoiler
Spoiler

Spoiler sind grundsätzlich nicht Eintragungspflichtig!
 

Achtung: Anbauteile, die bei einem Unfall die Verletzungsgefahr erhöhen sind nicht zulässig.
(Gilt vor allem für Unfälle mit Fussgängern / Fahrrädern) 

Die Distanz zum Boden ist ebenfalls nicht geregelt. Wer den Spoiler zu tief hat, wird ihn sowieso früher oder später an einer schlecht markierten Baustelle oder an einem Bahnübergang wieder los. 

Kotflügelverbreiterungen sind nur dann nicht eintragungspflichtig, falls sie die Originalbreite des Fahrzeugs nicht verändern.    
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Felgen
Felgen

Die optisch vielleicht am auffälligste Änderung sind die Felgen. Sie bestimmen zu einem grosssen Teil den Gesamteindruck des Fahrzeugs. 

Felgen dürfen nur ohne Genehmigung montiert werden, wenn sie den in Typenschein/Typengenehmigung aufgeführten Rädern entsprechen. Das heisst: gleiche Dimensionen (Breite, Druchmesser, Einpresstiefe), Material und Marke. Schreibt der Hersteller im Typenschein kein Material / Marke für die zugelassenen Räder vor, so gelten alle Räder gleicher Dimension als genehmigt. Für alle anderen gilt: Ein Besuch beim Strassenverkehrsamt wird unumgänglich sein.
Wenn es kein Zertifikat für ein Paar Felgen gibt ist eine Einzelabnahme bei der MFK möglich wenn die Felge nirgends die Carrosserie streift und die Spur nicht um mehr als 2% verändert wird. Bei mehr als 2% ist wiederum ein Gutachten nötig.

Kleiner Tipp: Falls Ihr tiefe Frontspoiler / Heckschürzen habt, nehmt diese vor einer Prüfung ab, damit sie bei den nicht immer so sanften Tests nicht zu Bruch gehen. Speziell beim STVA Regensdorf ist dies zu empfehlen, auf dessen Teststrecke wird mit 80 km/h über eine Wölbung der Strasse gefahren!

Distanzscheiben

Distanzscheiben sind ohne Gutachten zugelassen wenn sie die Spur nicht mehr als 2% verändern. Wie dick die Scheiben sein dürfen kannst man einfach ausrechnen!

Spurbreite : 100  ergibt die Dicke der Scheibe pro Seite (Mit den Original-Felgen!!!)

Wenn du noch andere Felgen hast sieht es ein wenig anders aus. 
Beispiel Fiat Coupé 20V Turbo
Spur vorne 1491mm
Einpresstiefe Original-Felge ET 40
Einpresstiefe neue Felge     ET35
1491:100=14,91 
14,91 - die 5mm Spur welche du schon durch die andere Einpresstiefe der Felge verlierst = max. 9.91mm pro Seite

Ein Eintragen der Distanzscheiben ist in jedem Falle nötig!

Bereifung

Grundsätzlich ist der Wechsel der Gummis  unbedenklich. Wichtig ist, dass die Reifenbreite für die verwendete Felge zulässig ist. Falls die Reifen sehr breit sind, so ist dafür zu sorgen, dass die Radabdeckungen nach wie vor den gesetzlichen Vorschriften (Spritwasserzschutz, etc) entsprechen.

Spezielle Bereifungen sind möglich wenn ein Zertifikat für nicht ETRO-Konforme Bereifung vorliegt. Dein Pneuhändler wird dir weiterhelfen können....

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Tieferlegung
Tieferlegung

Tieferlegung bis 40mm (Federn oder Fahrwerk) sind erlaubt, müssen allerdings im Fahrzeugschein eingetragen werden. Gemessen wird die Tieferlegung am höchsten Punkt des Wagens. 

Eine Tieferlegung von mehr als 40mm ist nur möglich mit einem DTC Gutachten. DTC=Dynamic Test Center. 
Ein DTC Gutachten kann man im DTC Center in Vauffelin bei Biel anfordern worauf dein Fahrzeug getestet wird. Die Kosten sind aber für eine Privatperson meistens zu hoch.
(KW Gewindefahrwerke besitzen zu einem grossen Teil DTC-Gutachten mit Tieferlegungen bis zu 70mm.) 
Wenn man seinen Fahrwerkstyp und den Typ des Wagen dem DTC-Center angibt, können die dir sagen ob sie sowas schonmal getestet haben und wies nun aussieht. Ist ein Gutachten vorhanden kostet es ca. 60.-. Es lohnt sich auf alle Fälle anzufragen.

Hier die genaue Adresse:

DTC Dynamic Test Center AG
2537 Vauffelin/BE 
Tel  032 358 00 20
Fax 032 358 00 00

    
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Innenraum
Lenkrad

Das Lenkrad muss mindestens 300mm Durchmesser haben. Die Bedienelemente sollen gut zu bedienen sein und die Instrumente ohne Probleme ablesbar. 

Kleinere Durchmesser sind prüfungspflichtig.

Arbeiten am Airbag-Lenkrad sollten dem Spezialisten überlassen werden!

H - Gurte
- Sind nicht eintragungspflichtig, falls für den Fahrzeugtyp eine Genehmigung vorliegt. 

Sportsitze
- Andere Sitze, sofern sie den nach VTS geltenden Anforderungen entsprechen, sind nicht meldepflichtig.

Überrollbügel
- Sind einzutragen, falls sich durch deren Einbau die Platzzahl des Fahrzeugs verändert.

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Scheibentönung
Scheiben tönen

Die hinteren Fenster und die Heckscheibe können nach belieben getönt, vergeklebt und zugenagelt werden. Die mangelnde Sicht nach hinten setzt aber zwei intakte Aussenspiegel voraus. Zu dunkle Tönung würde ich nicht empfehlen, spätestens im Winter oder in der Tiefgarage werdet ihr darüber fluchen. Auch das Entfernen gestaltet sich oft aufwendiger wie das Aufbringen der Folie.

Für die Front und vorderen Seitenscheiben gilt: Bei schlechten Verhältnissen (??) ist ein Lichtdurchlass von 70% zu erreichen. Da die meisten Scheiben schon Werkseitig etwas getönt sind, sollte man sich zuerst bei  einem Sachverständigen beraten lassen, ob man noch eine Schicht raufkleben soll / darf.

Wenn Ihr einen kompetenten Partner sucht der Euch Eure Scheiben tönen soll wendet Euch an Dänu von www.scheibentoenen.ch
Seine perfekte Arbeit, lebenslange Garantie und über 12 Jahre Erfahrung sprechen für ihn!

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Sonnenblende
Sonnenblenden

Durchaus praktisch sind sog. Sonnenblenden. Sie vermeiden, dass einem die Sonne gegen  Abend oder am Morgen blendet. Aber auch Tagsüber sind die Augen entspannter, da deutlich weniger Licht einfällt. 

Windschutzscheiben und die vorderen Seitenscheiben müssen auch nach längerem Gebrauch eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens 70% aufweisen. Vorgeschriebenes Sichtfeld für den Fahrzeugführer 180 Grad. (EWG Richtlinie 77/649) 

Mit dem Anbringen von Blendschutzfolien wird aus Erfahrung die geforderte Lichtdurchlässigkeit unterschritten, da heutige Fahrzeuge schon ab Werk getönte Scheiben aufweisen. Daher ist das nachträgliche Anbringen von Blendschutzfolien und das Abdunkeln mit Folien etc. untersagt, ausser es wird der Nachweis erbracht, dass die Lichtdurchlässigkeit weiterhin eingehalten ist. 

Geprüft wird durch das Bundesamt für Metrologie (metas), Lindenweg 5, 3000 Bern. Beim StVA Zürich, Uetlibergstr. 301, 8036 Zürich (Wichtig: Vorgängig muss mit dem Hallenchef ein Termin vereinbart werden)

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Bussgeld

Bussenordnungsliste der Schweiz

Geschwindigkeitsübertretungen:

Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit innerorts:

1 - 5 km/h 40.-- CHF
6 - 10 km/h 120.-- CHF
11 - 15 km/h 250.-- CHF
Über 20 km/h  bis 450.-- CHF

Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit ausserorts:

1 - 5 km/h 40.-- CHF
6 - 10 km/h 100.-- CHF
11 - 15 km/h 150.-- CHF
16 - 20 km/h  230.-- CHF

Überschreiten der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit Autobahn:

1 - 5 km/h 20.-- CHF
6 - 10 km/h 60.-- CHF
11 - 15 km/h 150.-- CHF
16 - 20 km/h  230.-- CHF
21 - 25 km/h 260.-- CHF

Sonstige Vergehen:

Nichtbeachten der Vorschriftsignale 100.-- CHF
Nichtvollständiges Anhalten bei Stopsignalen 60.-- CHF
Nichtbeachten eines Lichtsignals 250.-- CHF
Nichttragen der Sicherheitsgurte je 60.-- CHF
Kein Abblendlicht eingeschaltet in Tunnel und Galerien 40.-- CHF
Missbräuchliche Verwendung von Nebellichtern 40.-- CHF

Abgaswartung
Unterlassen der Abgaswartung
... bis 1 Monat 40.-- CHF
... bis 3 Monate 100.-- CHF
... bis 6 Monate 250.-- CHF

Weitere:
Inverkehr bringen eines Fahrzeuges mit mangelhaften Reifen (Fahrzeugführer und Halter werden gleichermassen bestraft.) 
Je 100.-- CHF
Schneekettengebot missachtet 100.-- CHF
Befahren einer Autobahn ohne gültige Vignette 100.-- CHF
Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprechanlage 100.-- CHF

   
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